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Heimentgelt
Hier finden Sie die aktuelle Preisliste für das ASB-Seniorenheim "Am Schwarzholz". Haben Sie Fragen, dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Im Seniorenheim „Am Schwarzholz“ finden Senioren mit bestätigtem Pflegegrad Aufnahme. Grundlage hierfür sind der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sowie die Vereinbarung mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) mit dem Träger des Pflegeheimes (ASB Leipzig).
Wie setzt sich das Heimentgelt zusammen?
Das Entgelt für den Heimaufenthalt beinhaltet:
- Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegekosten),
- gegebenenfalls für die Ausbildungsvergütung und
- Entgelte für die Ausbildungsumlage.
Von der Summe dieser Entgelte übernimmt die Pflegekasse einen Anteil entsprechend Pflegegrad. Daraus errechnet sich der
einrichtungseinheitliche Anteil (EEA).
Den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil gibt es in den Pflegegraden 2 bis 5. Für den Pflegegrad 1 hat der Gesetzgeber diesen nicht vorgesehen.
Da wir in unserer Einrichtung Pflegefachkräfte ausbilden, wurde mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem KSV nach § 82a Abs. 2 SGB XI eine Ausbildungsvergütung vereinbart. Die Ausbildungsvergütung wird in den Jahren 2020 bis 2022 schrittweise durch die Ausbildungsumlage abgelöst.
Mit der Einführung des Gesetzes über die Pflegeberufe (PflBG) wurde gemäß § 28 (2) eine Vereinbarung zur Finanzierung der Umlagebeträge für die Pflegeausbildung (Ausbildungsumlage) abgeschlossen. Diese Vereinbarung wird jährlich zum 01.01. angepasst, woraus Entgeltänderungen resultieren.
Mit dieser Ausbildungsumlage wird ein bundesweiter Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gebildet. Die Ausbildungsumlage ist Bestandteil des Heimentgeltes, unabhängig davon, ob in der Einrichtung Auszubildende beschäftigt sind.
Die Entgelte werden pro Kalendermonat in Rechnung gestellt, die Berechnung erfolgt jeweils mit 30,42 Tagen pro Monat.
Wer legt die Höhe der Entgelte fest?
Die Höhe der Pflegekosten sowie die Entgelte für die Unterkunft und Verpflegung richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem ASB Leipzig und den Kostenträgern, also den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI, §§ 84 ff.) und des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII, §§ 75 ff.).
Die Vereinbarung wird jährlich neu verhandelt, woraus Entgeltänderungen resultieren.
Die Investitionsaufwendungen werden nach § 82 SGB XI jährlich neu berechnet und dem KSV zur Bestätigung vorgelegt. Zu den Investitionsaufwendungen zählen Aufwendungen für Miete, Pacht, Darlehen, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken und Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter.